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Sport im Innenbereich nur noch mit 2G

Ab Mittwoch, 24.11.2021 wird in RLP flächendeckend für den Innenbereich die 2G-Regel eingeführt.

Für den Sportbetrieb und Veranstaltungen gelten ab heute folgende Einschränkungen:

  • Im Innenbereich gilt die 2G-Regel, damit können nicht geimpfte oder genesene Personen nicht mehr am Sportbetrieb im Innenbereich teilnehmen. Ausnahmen gelten aber für den Kinder und Jugendbereich. Die bis einschließlich 11 Jährigen sind weiterhin den Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahre können mit einem tagesaktuellen negativen Test am Sportbetrieb teilnehmen. Die Testung in der Schule ist hier allerdings nicht mehr ausreichend. Die Kinder und Jugendlichen benötigen einen Test aus dem Testcenter.
  • Übungsleiter, die ehrenamtlich oder im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages tätig sind, sowie die selbständigen Übungsleiter fallen auch unter die 2G-Regel. Das heißt nicht geimpfte oder genesenen Übungsleiter können ab sofort nicht mehr für den Sportbetrieb im Innenbereich eingesetzt werden.
  • Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt ebenfalls die 2G-Regel.